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Für den Schutz von Frauen, Mädchen und weiblich wahrgenommenen Personen vor Gewalt

Geschlechtsspezifische Gewalt ist ein hochaktuelles Thema: Jede dritte Frau in Deutschland erfährt in ihrem Leben körperliche und/oder sexualisierte Gewalt. Über 90 % aller Frauen haben in ihrem Leben Erfahrungen mit anzüglichen Bemerkungen, Hinterherpfeifen oder ähnlichem gemacht. Die Gefahr Opfer eines Übergriffs oder Hassverbrechens zu werden steigt, wenn zum Merkmal „weiblich“ noch andere hinzukommen: Schwarz, behindert, queer. Gewalt an Frauen ist eine Realität! „Diese Realität dürfen wir nicht länger hinnehmen“, sagt Eva Lange, leitende Pfarrerin der Evangelischen Frauen in Mitteldeutschland, „deshalb haben wir 2023 unser Positionspapier „Schweigen ist Silber. Reden ist Gold. Wofür wir unsere Stimme erheben: Für den Schutz von Frauen, Mädchen und weiblich wahrgenommenen Personen vor Gewalt“ verabschiedet“. Das Positionspapier ordnet die Beendigung der Gewalt gegen Frauen in den Kontext des christlichen Auftrags zur Nächstenliebe ein.

Aus dem Positionspapier

  1. Geschlechtsspezifische Gewalt an Frauen, Mädchen und weiblich wahrgenommenen Personen, Grenzüberschreitungen und Diskriminierung müssen auf allen Ebenen der Gesellschaft entschlossen bekämpft werden

  2. An den Aktionstagen am 25.11. (Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen) und 14.02. (One Billion Rising, Kampagne für ein Ende der Gewalt an Frauen und Mädchen) beteiligen sich Landeskirche und Gemeinden hör- und sichtbar.

  3. Queere Personen müssen sich in der Kirche angenommen und verstanden fühlen. Dazu braucht es Bildungsarbeit auf allen kirchlichen Ebenen über die Komponenten geschlechtlicher und sexueller Vielfalt. Und es braucht eine Sprache und Verkündigung, mit der sich LGBTIQ*s angesprochen fühlen. Materialen und Fortbildungen werden von der EKM erarbeitet und angeboten.

  4. Auf vorhandene Informationen über Angebote des Hilfesystems für Mädchen und Frauen, die von Diskriminierung und Gewalt betroffen sind, wird in Kirchgemeinden wiederholt, verständlich und barrierearm (z.B. durch Übersetzung in Fremdsprachen oder Leichte Sprache) hingewiesen (z.B. durch Aushänge mit dem Verweis auf das Hilfetelefon gegen Gewalt an Frauen, Tel. 116 016 und Beratungsstellen und Frauenschutzhäuser im EKM-Gebiet). Auch auf das Angebot der Seelsorge sowie auf das Seelsorgegeheimnis weisen die Kirchgemeinden regelmäßig hin.

  5. Die Kirche bietet Räume, in denen betroffene Mädchen und Frauen über ihre Erfahrungen sprechen können, in denen sie gehört und ernstgenommen werden, in denen diskriminierendes und grenzüberschreitendes Verhalten nicht akzeptiert wird.

  6. Deshalb gehört eine Sensibilisierungskampagne dazu: das Thema möge in Gemeindekirchenräten und Synoden besprochen und konkrete Ableitungen für den Gemeindealltag getroffen werden. Hierbei können und sollen die Fachkräfte aus den diakonischen Frauenhäusern und Fachberatungsstellen unterstützen. Fortbildungen für Verkündigungsmitarbeitende werden erarbeitet und angeboten (vergleichbar der EKM-Fortbildungen zur Prävention und Intervention gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen).

Das gesamte Positionspapier ist hier zu lesen: Positionspapier EFiM (*.pdf-Datei, 203 KB)


Die Landessynode unterstützt das Anliegen der Frauenvollversammlung und bittet Kirchengemeinden, Kirchenkreise und kirchliche Einrichtungen, sich sensibel und aufmerksam mit dem Problem der geschlechtsspezifischen Gewalt gegen Frauen auseinanderzusetzen und danach zu fragen, welche eigenen Handlungsmöglichkeiten zum Schutz von Frauen und Mädchen erschlossen werden können. Dazu wird das Gespräch zum „Positionspapier der Frauenversammlung der EKM, Juni 2023“ in unterschiedlichen Gremien und Initiativen der Landeskirche angeregt.

Folgende Handlungsschritte sollen in diesem Zusammenhang beispielhaft erwogen werden:

  • In kirchlichen Räumen werden Mädchen und Frauen Gesprächsangebote eröffnet, in denen sie über ihre Erfahrungen sprechen können, in denen sie gehört und ernstgenommen werden. Dafür erarbeitet der Beirat der Evangelischen Frauen in Mitteldeutschland Gesprächsimpulse und stellt eine Adresskartei mit fachkundigen Personen zur Verfügung.

  • Auf vorhandene Informationen über Angebote verschiedener regionaler und überregionaler Hilfesysteme für Mädchen und Frauen, die diskriminiert werden und denen Gewalt angetan wird, soll in Kirchgemeinden wiederholt, verständlich und barrierearm hingewiesen werden. Der Beirat der EFiM erstellt dazu eine Postkarte, die kostenlos verteilt werden kann.

  • Zu diesem Themenkomplex braucht es gezielte Bildungsarbeit auf allen kirchlichen Ebenen. Der Beirat wird in Verbindung mit der Fachstelle im Landeskirchenamt gebeten, vorliegende Fortbildungsangebote weiterer Träger sozialer Arbeit zu sichten. Es soll die Frage geklärt werden, inwiefern durch die EKM selbst Fortbildungsangebote erarbeitet werden müssen. Frauenhäuser und entsprechende Fachberatungen in Trägerschaft der Diakonie sind als Partner für diese Aufgabe zu gewinnen.

Der Beschluss der Synode ist hier zu lesen: Beschluss der der Landessynode zu TOP 11.1 Antrag der Synodalen Dr, Kunze-Beiküfner zum Thema: Gewalt gegen Frauen (*.pdf-Datei, 65 KB)