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Frauenpolitik

Thüringen beschließt Landesaktionsplan zur Istanbul-Konvention

17.07.2024

Der Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention ist im Juni vom Thüringer Kabinett beschlossen worden. Ziel ist es, Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt immer weiter zu minimieren, Opfer umfassend zu unterstützen, Täter zur Verantwortung zu ziehen, Kinder mit zu begleiten, Berufsgruppen im Umgang mit Gewalt fit zu machen und den gesellschaftlichen Prozess hin zu Respekt und Gewaltfreiheit voranzubringen.

Jeden zweiten Tag wird in Deutschland eine Frau von ihrem (Ex-) Partner getötet, so die neusten Zahlen des Bundeskriminalamtes. Jede dritte Frau ist von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen, erfährt also Gewalt, weil sie eine Frau ist. Maßnahmen zur Änderung sind also dringend geboten. „Es ist uns gelungen, mit allen Ministerien und der Thüringer Staatskanzlei einen gemeinsamen Aktionsplan der Thüringer Landesregierung zu erstellen“, sagt die Landesgleichstellungsbeauftrage Gabi Ohler, „das ist deutschlandweit einmalig.“ Dass die Sozial-, Innen- und Justizministerien für das Thema Gewaltschutz zuständig seien, liege auf der Hand. Aber auch jene mit einzubinden, die für Medien, Bildung, Hochschulen und Umweltschutz zuständig sind, sei sehr erfreulich. Damit bekundet diese Landesregierung, dass der Kampf gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt eine gemeinsame, ressortübergreifende Aufgabe ist.

Inhaltlich knüpft der Landesaktionsplan an die bisherige Antigewaltarbeit der Landesregierung an, geht aber weit darüber hinaus. Er enthält neben dem bisherigen starken Blickwinkel auf Maßnahmen im Bereich Häuslicher Gewalt und Partnerschaftsgewalt, eine Erweiterung auf sexualisierte Gewalt, digitale Gewalt, Zwangsverheiratung, Genitalverstümmelung, Einbezug von Forschung und Wissenschaft, Gesundheitswesen, Aus- und Fortbildung von beteiligten Berufsgruppen, Täterarbeit, Hochrisikomanagement, Vertrauliche Spurensicherung, Öffentlichkeitsarbeit, Filmförderung, Ausbau von Beratungs- und Hilfestrukturen für Opfer, Handlungsleitfäden im Sorge- und Umgangsrecht u.v.m.

Hier wird der Wert der in dieser Legislatur eingerichteten Koordinierungsstelle sichtbar: nur durch die intensive Arbeit mit den einzelnen Ministerien sind über 130 Maßnahmen zustande gekommen, die bis zum Jahr 2030 umgesetzt sein sollen. Ebenso wertvoll war und ist die Zusammenarbeit mit dem Beirat Gewaltschutz, der sich aus über 30 Vertretungen aus Zivilgesellschaft, Land und Kommunen zusammensetzt und die Landesregierung berät.

Weitere Informationen zum Thüringer Landesaktionsplan unter folgendem Link: www.gleichstellungsbeauftragte-thueringen.de/gewaltschutz/istanbul-konvention/aktionsplan-fuer-thueringen