Kuren für pflegende Angehörige
Die Pflege eines Angehörigen kostet viel Kraft, Zeit und Fürsorge. Oft kommen weitere Anforderungen hinzu wie Beruf, Haushalt, Sorge um Partner oder Kinder. Man selbst und die eigene Gesundheit bleiben mitunter auf der Strecke. Kann hier eine Vorsorgemaßnahme für pflegende Angehörige (nach §23 SGB V) helfen?
Voraussetzung für eine Vorsorgemaßnahme ist,
- dass Sie gesundheitliche Beschwerden haben, die aufgrund Ihrer Pflegeleistung auftreten bzw. sich verschlimmern. Diese können z.B. Rückenbeschwerden, Erschöpfung oder Schlafprobleme sein.
- dass Sie zeitnah Hilfe brauchen, um nicht krank zu werden.
- ggf. dass zusätzliche Belastungsfaktoren vorliegen wie finanzielle Probleme, soziale Isolation oder Trauer.
Was passiert bei einer Kur?
In der dreiwöchigen, stationären Vorsorgemaßnahme stehen Sie als Mensch ganzheitlich im Mittelpunkt. Nach einem ärztlichen Aufnahmegespräch und Aufnahmeuntersuchung erhalten Sie einen individuellen Therapieplan, der auf Ihre gesundheitliche Situation zugeschnitten ist. Zu den Therapien und Angeboten können z.B. physiotherapeutische Maßnahmen, Sportangebote, Gruppengespräche, Entspannungsangebote, Ernährungsberatung, psychologische Einzelgespräche gehören.
Kann der zu Pflegende mitkommen?
Bei einer Vorsorgekur für pflegende Angehörige in den Kliniken des Müttergenesungswerkes haben Sie Zeit nur für sich. Die Versorgung des zu Pflegenden kann durch Kurzzeitpflege am Wohnort erfolgen. Die Pflegeversicherungen beraten Sie dazu. Die Mitaufnahme des zu Pflegenden ist leider bislang in den Kliniken des Müttergenesungswerks nicht möglich.
Unterstützung nach der Kur
Um die Erfolge Ihrer Kur in den Alltag integrieren zu können und bei Bedarf weitere Hilfe in Anspruch zu nehmen, helfen Ihnen die Kurberaterinnen gern weiter. Es können Kontakte zu weiteren Angeboten vor Ort vermittelt werden, z.B. Selbsthilfegruppen, Schuldnerberatung.