Frauenpolitik
Anträge Härtefallfonds für DDR geschiedene Frauen
25.01.2023
In der DDR geschiedene Frauen können seit 16. Januar 2023 Gelder aus einem Härtefallfonds beantragen. Im Zuge der Wiedervereinigung wurden in der DDR geschiedene Frauen „vergessen“ und hatten weder das Anrecht auf die in der DDR gewährten Vorteile für geleistete Sorgearbeit noch dieselben Rentenanwartschaften wie geschiedene Frauen aus Westdeutschland. Seit vielen Jahren kämpfen die Frauen (z.B. im Verein der in der DDR geschiedenen Frauen e.V.) für Ausgleichszahlungen. Aber auch der UN-Ausschuss des völkerrechtlich verbindlichen UN-Menschenrechtsabkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) fordert Deutschland bereits seit 2017, die rentenrechtliche Benachteiligung der in der DDR geschiedenen Frauen zu beenden.
Die Antragsfrist ist der 30. September 2023. Die Frauen, die betroffen sind, sind älter und nutzen oft kein Social Media oder E-Mails. Bitte teilen Sie die Information und geben Sie diese an die betreffenden Frauen weiter.
Informationen und Anträge finden Sie hier.